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   LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95   

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https://dejure.org/1996,5889
LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95 (https://dejure.org/1996,5889)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95 (https://dejure.org/1996,5889)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. April 1996 - 10 Sa 1817/95 (https://dejure.org/1996,5889)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anteiliges tarifliches 13. Monatseinkommen nach Tarifvertrag der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie; Verminderung tariflicher Sonderzahlung bei Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonderzahlung: tarifliche Sonderzahlung - Anspruch - Errechnung bei längerer Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95
    Liegt eine Regelung vor, wonach sich eine tarifliche Sonderzuwendung nach einem tatsächlich erzielten Arbeitsverdienst des Arbeitnehmer s im Laufenden Kalenderjahr oder Bezugszeitraum errechnet, so folgt daraus, daß Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung die tarifliche Sonderzahlung vermindern und - soweit ein Arbeitsverdienst für den gesamten Bezugszeitraum fehlt - ausschließen (BAG, Urteil v. 05.08.1992 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil v. 24.03.1993 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1993, 1042 = DB 1993, 2490 ; BAG, Urteil v. 09.08.1995 - AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1996, 154 = DB 1996, 279 ).

    Hiervon macht die tarifliche Regelung lediglich bei Arbeitnehmer, die dem Betrieb länger als 10 Jahre ununterbrochen angehören eine Ausnahme, Ziff. 5. c) Satz 3 TV-Sonderzahlung (BAG, Urteil v. 24.03.1993 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB = NZA 1993, 1043 = DB 1993, 2490 ; BAG, Urteil v. 09.08.1995 - AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1996, 154 = DB 1996, 279 ).

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 160/92

    Begründung weiterer Ausschluss- und Kürzungstatbestände einer betrieblichen oder

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95
    Hiervon macht die tarifliche Regelung lediglich bei Arbeitnehmer, die dem Betrieb länger als 10 Jahre ununterbrochen angehören eine Ausnahme, Ziff. 5. c) Satz 3 TV-Sonderzahlung (BAG, Urteil v. 24.03.1993 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB = NZA 1993, 1043 = DB 1993, 2490 ; BAG, Urteil v. 09.08.1995 - AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1996, 154 = DB 1996, 279 ).
  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95
    Liegt eine Regelung vor, wonach sich eine tarifliche Sonderzuwendung nach einem tatsächlich erzielten Arbeitsverdienst des Arbeitnehmer s im Laufenden Kalenderjahr oder Bezugszeitraum errechnet, so folgt daraus, daß Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung die tarifliche Sonderzahlung vermindern und - soweit ein Arbeitsverdienst für den gesamten Bezugszeitraum fehlt - ausschließen (BAG, Urteil v. 05.08.1992 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil v. 24.03.1993 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1993, 1042 = DB 1993, 2490 ; BAG, Urteil v. 09.08.1995 - AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1996, 154 = DB 1996, 279 ).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 210/95

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zuletzt: BAG, Urteil v. 21.07.1993 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urteil v. 16.02.1994 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG = NZA 1994, 877 ; BAG, Urteil v. 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 -).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 303/93

    Anspruch auf tariflichen Lohn anstatt der Ausbildungsvergütung - Bestehen eines

    Auszug aus LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (zuletzt: BAG, Urteil v. 21.07.1993 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urteil v. 16.02.1994 - AP Nr. 7 zu § 14 BBiG = NZA 1994, 877 ; BAG, Urteil v. 06.12.1995 - 10 AZR 210/95 -).
  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 387/98
    Zur Auslegung einer tariflichen Regelung, nach der bei Krank heit, die länger als vier Monate dauert, Lohn- und Gehalts ausfall für dadurch bedingte weitere Fehlzeiten dem für die Berechnung einer Sonderzahlung maßgebenden Gesamtverdienst nicht mehr hinzugerechnet wird 10A ZR 387/98 10 Sa 1817/95 Hamm .
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